Der 28. September gilt als internationaler „Safe Abortion Day“ – ein Aktionstag, an dem weltweit Frauen- und Menschenrechtsorganisationen für den sicheren und legalen Zugang und die freie Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche kämpfen.
Rund 45 Prozent der weltweiten Schwangerschaftsabbrüche sind laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogenannte unsichere Abbrüche – Eingriffe, die lebensgefährlich sind und somit zu den häufigsten Ursachen für Todesfälle und Erkrankungen von werdenden Müttern zählen. Denn wenn eine Abtreibung nicht legal vorgenommen oder bezahlt werden kann, wenden sich viele Frauen und Mädchen gefährlichen Methoden zu.
Neben der schweren Entscheidung, vor der eine Betroffene mit einem Schwangerschaftsabbruch steht, hat sie in vielen Ländern auch mit hohen Strafen zu rechnen. Laut WHO gilt Abtreibung in den meisten Ländern nach wie vor als Straftat. Amnesty International zufolge müssen Frauen in El Salvador, die eine Abtreibung durchführen, mit Haftstrafen von 30 bis 50 Jahren rechnen. Auch eine Früh- oder Totgeburt kann diese Gefängnisstrafen zur Folge haben.
Aber nicht nur Mütter müssen in vielen Ländern mit Konsequenzen rechnen. Auch behandelnde Ärzte oder Personen, die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch übermitteln, können dafür schwere Strafen bekommen. In einigen Ländern ist das Gesundheitspersonal dazu verpflichtet eine Schwangere zu melden, wenn es vermutet, dass diese eine Abtreibung wünscht.
Die WHO konnte feststellen, dass die Kriminalisierung jedoch keine Auswirkung auf die Entscheidung einer Mutter für einen Schwangerschaftsabbruch hat. Betroffene lassen sich demnach nicht davon abhalten, eine Abtreibung vorzunehmen oder sich über Abtreibungen im Ausland zu informieren.
Was die Kriminalisierung jedoch zur Folge hat, ist die Einschränkung eines sicheren Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen, wodurch auf illegale und unsicher Abtreibungsmethoden zurückgegriffen wird.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar erlaubt – das Angebot sei jedoch nicht ausreichend.
Auch in Deutschland kann ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe gesühnt werden. Paragraph 218a StGB hingegen regelt die Bedingungen, unter denen Schwangerschaftsabbrüche straflos bleiben.
Amnesty International übt Kritik an der Gesetzgebung. Ein Abbruch sei beispielsweise möglich, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt durchgeführt wird und die schwangere Person sich einer Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung unterzogen hat. „Die Pflichtberatungen, denen sich schwangere Personen unterziehen müssen, sollten zwar laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ergebnisoffen geführt werden, aber laut Paragraph 219 StGB dienen sie dem Schutz des ungeborenen Lebens“, erklärt Amnesyt International.
Im Juli 2022 wurde Paragraph 219a StGB und damit das Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche aus dem deutschen Gesetzbuch gestrichen. Dieses besagte u.a.:
Wer öffentlich (…) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ärzte machten sich demnach strafbar, wenn sie auf der Website oder einer Broschüre ihrer Arztpraxis darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies ist nun seit der Streichung des Paragraphen erlaubt.
Laut der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat sich seit dem Jahr 2003 die Zahl der Kliniken und Praxen in Deutschland, die Abbrüche vornehmen, fast halbiert. Eine bundesweit einheitliche, niederschwellig zugängliche und qualitativ hochwertige Versorgung nach neuesten medizinischen Standards sei so nicht gewährleistet. Gerade im ländlichen Raum ist die Versorgungslage schlecht, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Würzburger Frauen (AWF) mit Blick auf die Region. In ganz Würzburg gebe es beispielsweise nur einen einzigen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche anbietet.