Verfahren eingestellt – Grundstückseigentümer aus dem ehemaligen Altlastgebiet in Schonungen müssen nicht für die Streichung aus dem Altlastenkataster zahlen. Das teilt nun das Schweinfurter Landratsamt mit. Das Würzburger Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass das Altlastenkataster ein behördeninternes Instrument darstelle und letztlich keiner Kostenaufforderung bedürfe. In einer mündlichen Verhandlung hebte das Landratsamt die Kostenfestsetzung auf. Damit wurde das Verfahren eingestellt.