Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek reagiert auf die veränderte Pandemie-Lage und schafft die generelle Isolationspflicht für auf Corona positiv getestete Personen ab. Vulnerable Gruppen sollen durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden.
Schon ab dem 16. November entfällt im Freistaat die Isolationspflicht für Infizierte. Das gab das Bayerische Gesundheitsministerium um Freitag bekannt. Gesundheitsminister Holetschek erklärte, dass diese Entscheidung nicht bedeute, dass man dem Infektionsgeschehen freien Lauf lasse. Positiv Getestete dürfen zwar trotz Infektion ihre Wohnung verlassen – dann jedoch nur mit einer Maske.
Die Immunitätslage sei inzwischen gut, erklärte der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Prof. Christian Weidner. Eine Infektion mit der derzeit dominierenden Omikron-Variante BA.5 führe zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen.
Professor Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie in der München Klinik Schwabing, sagte im Gesundheitsministerium: „Angesichts der geringen Krankheitsschwere mit überwiegend milden Verläufen unter der Omikron-Variante sowie einer inzwischen hohen Basisimmunität in der Bevölkerung ist es der richtige Schritt, die Isolationspflicht jetzt aufzuheben. Vulnerable Gruppen müssen jedoch weiterhin geschützt werden. Daher sind Tätigkeits- und Betretungsverbote dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin erforderlich.“
Doch welche Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Gruppen konkret ab nächster Woche gelten, das ist bisher nicht bekannt.