Di, 14.04.2015 , 17:00 Uhr

Schuss auf einen Bus: Jugendstrafe mit Bewährung

Ein 20-Jähriger, der am späten Nachmittag des 23. November 2012 in Leinach (Kreis Würzburg) mit einer Softair-Pistole auf einen vorbei fahrenden Linienbus geschossen hat, ist vom Würzburger Amtsgericht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte hat gestanden, am Tattag gegen 17:20 Uhr mit seiner Softair-Pistole aus einem Kellerfenster geschossen zu haben. Dass die Kugel den Bus traf, soll aber nur ein Versehen gewesen sein: Der 20-Jährige will auf ein Gartentor auf der anderen Straßenseite gezielt haben. Die Kugel sei dann von einem parkenden Auto abgeprallt und habe den Bus getroffen.

Die Metallkugel schlug unmittelbar hinter dem Fahrerplatz des Busses ein kleines Loch in eine Scheibe, Fahrgäste waren glücklicherweise keine an Bord. Erst am nächsten Tag erfuhr der Busfahrer, dass sein Bus von einem Schuss getroffen worden war – er selbst war zunächst von Steinschlag ausgegangen. Der 43-Jährige hatte nach der Tat wochenlang Schlafstörungen und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Hinweise auf mögliche Täter erhielt die Polizei durch einen Aufruf in den Medien und den sozialen Netzwerken. Als die Polizei vor seiner Tür stand, gab der 20-Jährige die Tat zu und übergab seine Softair-Pistole, mit der er nach eigenen Angaben im Wald auf Pappscheiben schießen wollte.

Zum Tatzeitpunkt war er 19 Jahre alt, zweifach vorbestraft und stand unter Bewährung. Seine letzte Verurteilung – ein Jahr Jugendstrafe mit Bewährung unter anderem wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle – wurde in das aktuelle Urteil einbezogen. Das Jugendschöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Schützen zu insgesamt einem Jahr und acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung.

Als Bewährungsauflage muss der 20-Jährige unter anderem 160 Stunden soziale Hilfsdienste leisten. 1.000 Euro Schadensersatz für die kaputte Scheibe und 1.500 Euro Schmerzensgeld für den Busfahrer konnte er bisher nicht bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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