Do., 26.03.2020 , 17:14 Uhr

Soforthilfe Corona - Freistaat ergreift Fördermaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende

Kunstminister Bernd Sibler hat Kunst- und Kulturschaffenden in Bayern zur Existenzsicherung während der Corona-Pandemie umfassende Unterstützung vom Freistaat in Aussicht gestellt. Das hat das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst heute in einer Pressemitteilung gemeldet. Demnach fördert die Bayerische Staatsregierung zur Abwendung einer Existenzgefährdung mit der Soforthilfe Corona kleine Unternehmer und Freiberufler sowie Kulturveranstalter mit Beträgen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Mehrere Maßnahmen seien geplant.

  1. Auf die Rückforderung bereits ausgezahlter und zweckentsprechend verwendeter Fördermittel werde verzichtet, wenn der Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht werden konnte.
  2. Bei institutionellen Förderungen würden auch Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sowie nicht zu vermeidende Ausgaben (insbesondere Fixkosten wie Personalausgaben oder Miete) in den laufenden Förderverfahren berücksichtigt werden.
  3. Auch bei Projektförderungen ohne Bewilligungsbescheid, bei denen Ausgaben zulässig waren, werde es bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen zu Härtefallprüfungen kommen.
  4. Dies gelte auch für Projekte, die etwa unter Nutzung von virtuellen Möglichkeiten in veränderter Form durchgeführt werden.
  5. Auch Aufstockungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld könnten bei einer Förderung der Personalausgaben durch das Ministerium als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden.
Bernd Sibler Corona Krise Fördermaßnahmen Freistaat Bayern Kultur Kunst

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