Nachdem eine 13-jährige Schülerin und ihr 12-jähriger Bruder vor dem Würzburger Verwaltungsgerichtshof gegen Corona-Selbsttests mittels Nasenabstrichen geklagt hatten, hat das Gericht die Klage nun abgewiesen. Die Schülerin und der Schüler eines Würzburger Gymnasiums wollten mit ihrer Klage erreichen, statt den zugelassenen Selbsttests alternativ auch mitgebrachte speichel-basierte Corona-Tests durchführen zu dürfen. Als Begründung äußerten die beiden Gymnasiasten Angst vor den Nasenabstrichen und häufige Probleme mit Nasenbluten.
Die Richten wiesen diese Klage nun zurück – und begründeten die Entscheidung damit, dass es an den Schulen einheitliche Tests für alle geben solle. Die beiden Kläger könnten die Tests und ihre Angst ja durch Tests an externen Teststellen oder eine Impfung umgehen. Dass in anderen deutschen Bundesländern andere Vorgaben gelten, würde die bayerischen Regelungen nicht rechtswidrig machen.