Do., 20.01.2022 , 11:04 Uhr

Stadt Aschaffenburg bleibt frei von E-Scootern

In vielen deutschen Städten sind sie mittlerweile weit verbreitet: Die E-Scooter. Durch zu schnelles und rücksichtsloses Fahren, Abstellen der Fahrzeuge mitten auf der Straße oder auch Rollerfahrten unter Alkoholeinfluss stoßen die Elektroroller jedoch vielen Menschen negativ auf. So auch der SPD-Fraktion in Aschaffenburg, weshalb diese 2021 einen Antrag auf Ablehnung eines gewerblichen E-Scooter-Verleihs einreicht. Diesem Antrag hat die Stadt Aschaffenburg nun zugestimmt.

SPD Stadtratsfraktion befürchtet Chaos und Unfallgefahr

Im August 2021 richtete die SPD Stadtratsfraktion einen Antrag an Oberbürgermeister Jürgen Herzig. Darin erklärt die Stadtratsfraktion, dass sie sich für eine nachhaltige Verkehrswende in Aschaffenburg einsetzte, der gewerbliche Verleih von E-Scootern jedoch keinen Beitrag für eine soziale, nachhaltige und ökologische Verkehrswende leiste. Bei der Begründung bezieht sich die SPD in dem Schreiben auf Berichte, laut denen mehr als 500 Elektroroller auf dem Grund des Rheins in Köln liegen soll. Außerdem sollen bei mehr als 2100 Unfällen mit E-Scootern im Jahr 2020 Tausende Menschen verletzt worden sein, fünf davon sogar tödlich.

Nachhaltigkeit von E-Scootern in Frage gestellt

Die SPD Stadtratsfraktion erklärt in ihrem Antrag, dass die Herstellung der meist Lithium-Ionen Akkus der Roller einen großen Ressourcenaufwand bedeute und globale Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen habe. Durch die starke Nutzung seien die Akkus nach kurzer Zeit unbrauchbar und müssten recycelt werden. Laut Umweltbundesamt soll die Lebensdauer nur etwa ein bis drei Monate betragen. Die positiven Auswirkungen auf Umwelt- und Klimaschutz würden hierdurch in Frage gestellt.

Optional stationierte Verleihstationen

Stattdessen soll geprüft werden, ob ein stationsbasiertes Verleihsystem von beispielsweise Fahrrädern oder E-Bikes sinnvoll wäre. Durch feste Stationen müssten die Fahrzeuge fest abgestellt und verschlossen werden, wodurch sie nicht an jedem beliebigen Ort zurückgelassen werden könnten. Die Buchung könnte gleichzeitig ein Busticket enthalten, um das Nahverkehrsangebot zusätzlich zu ergänzen.

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