Di., 15.06.2021 , 11:54 Uhr

Stadt Schweinfurt - Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht in der Keßlergasse und Alkoholverbot in der Innenstadt bleiben bestehen

Für die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt vom 8. Juni wurde eine Verlängerung bis einschließlich 21. Juni beschlossen. Anschließend wird je nach Lage des aktuellen Infektionsgeschehens der Stadt Schweinfurt über eine weitere Verlängerung entschieden.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet werktags eine Maskenpflicht auf der Keßlergasse von 10:00 bis 20:00 Uhr, sowie ein ganztägiges Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen in der Innenstadt.

Der Innenstadtbereich wird durch folgende Straßen und Grünanlagen definiert:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünfläche bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach

 

Die gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt ist unter www.schweinfurt.de einsehbar.

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