In der Stadt Würzburg werden jährlich viele kranke, verletzte und unterversorgte Kätzinnen und Kater unter mitleiderregenden Umständen aufgefunden und versorgt. Ein besonderes Problem stellen dabei die unterkühlten, verlassenen und kranken Katzenbabys dar, die in vielen Fällen trotz aller Hilfe nicht gerettet werden können.
Dieses Elend veranlasste den Würzburger Stadtrat, in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Erlass einer Katzenschutzverordnung einstimmig zu beschließen.
Aus diesem Grund gelten ab dem 01.03.2025 folgende Vorgaben für alle freilaufenden Katzen in der Stadt Würzburg:
Diesbezüglich weist Dr. Lieven Pool vom Veterinäramt der Stadt Würzburg darauf hin, dass die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt bzw. einer praktizierenden Tierärztin durchgeführt werden darf. Auf die Frage, was geschieht, wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte freilaufende Katzen im Stadtgebiet aufgefunden oder eingefangen werden, erläutert Dr. Pool, dass dann die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet werden.
Für weitere Fragen zur genauen Umsetzung der Katzenschutzverordnung steht der Fachbereich Verbraucherschutz / Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung ab dem 07.01.2025 unter der 0931-372824 gerne zur Verfügung.
Die Stadt Würzburg dankt dem Verein „Katzenhilfe in und um Würzburg e. V.“ und dem „Tierschutzverein Würzburg e. V.“, die sich bereits seit vielen Jahrzehnten um die verletzten, kranken und unterversorgten Katzen im Stadtgebiet kümmern.
Erstellt auf Grundlage einer Pressemitteilung der Stadt Würzburg
Katzenschutzverordnungen haben zum Beispiel schon die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Haßberge erlassen.