Do., 24.07.2025 , 13:49 Uhr

Strafanzeige gegen Merz - Vorwurf: Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Kreisvorsitzende der Linken Aschaffenburg-Miltenberg, Selina Pfister, hat eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Die Anzeige wirft Merz Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Genozid im Gazastreifen vor.

Hintergrund der Strafanzeige

In einer öffentlichen Stellungnahme macht Selina Pfister deutlich, dass sie nicht länger tatenlos zusehen könne, wie im Gazastreifen unvorstellbares Leid über die Zivilbevölkerung gebracht werde. Zehntausende Menschen seien getötet, verletzt oder vertrieben worden. Die systematische Zerstörung von Krankenhäusern, Schulen und Wohngebieten habe zu einer humanitären Katastrophe geführt, in der es an allem Lebensnotwendigen mangele.

Kritik an der deutschen Bundesregierung

Pfister wirft der Bundesregierung vor, die Situation zu ignorieren und durch die Genehmigung von Rüstungsexporten sowie das Ausbleiben von Sanktionen die Gewalt zu unterstützen. Sie sieht darin eine Mitschuld an den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen. Besonders scharf kritisiert sie, dass das Leid der Zivilbevölkerung und die Anzeichen einer ethnischen Säuberung nicht konsequent angegangen würden.

Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands

Als Vertragspartei der Genfer Konventionen und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs habe Deutschland die Pflicht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern, zu verfolgen und zu bestrafen. Dazu gehöre auch, Waffenlieferungen an Konfliktparteien zu unterlassen, wenn diese Waffen zur Begehung von Völkerrechtsverstößen eingesetzt werden könnten.

Forderung an die Justiz

Selina Pfister fordert den Generalbundesanwalt auf, die Vorwürfe gründlich zu prüfen und unverzüglich Ermittlungen einzuleiten. Verantwortliche für die Verbrechen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Die internationale Rechtsordnung und der Schutz der Menschenrechte müssten endlich durchgesetzt werden.

Vollständiger Text der Strafanzeige

Die Genehmigung von Waffenlieferungen und die politische Rückendeckung stellen eine Form der Beihilfe dar, da sie die Fortsetzung der militärischen Operationen ermöglichen und fördern. Durch diese Unterstützung macht sich Deutschland mitschuldig an den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Völkerrechtliche Schutz- und Verhinderungspflichten:

Deutschland ist Vertragspartei der Genfer Konventionen, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sowie weiterer völkerrechtlicher Menschenrechtsabkommen. Diese verpflichten Deutschland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern, zu verfolgen und zu bestrafen.
Die Bundesregierung hat die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um solche Verbrechen zu verhindern oder zu beenden. Dies umfasst auch die Verpflichtung, Waffenlieferungen an Konfliktparteien zu unterlassen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Waffen zur Begehung von Völkerrechtsverstößen eingesetzt werden.

Grundgesetzliche Schutzpflichten gegenüber deutschen Staatsbürgern:

Das Grundgesetz garantiert in Art. 1 GG die Unantastbarkeit der Menschenwürde und in Art. 2 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diese Schutzpflichten gelten auch für deutsche Staatsbürger im Ausland. Die Bundesregierung hat die Pflicht, deutsche Staatsbürger im Ausland zu schützen und ihnen in Notlagen beizustehen.
Das Versäumnis, angemessene konsularische Hilfe zu leisten und deutsche Staatsbürger vor lebensbedrohlichen Gefahren zu schützen, stellt eine Verletzung dieser Amtspflichten dar und kann als fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Internationale Verantwortung und Präzedenzfälle:

Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend die Verantwortung von Staaten an, nicht nur direkte Täter, sondern auch Unterstützer von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Präzedenzfälle vor dem Internationalen Strafgerichtshof und nationalen Gerichten zeigen, dass politische Führungspersonen für ihre Rolle bei der Ermöglichung oder Duldung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen haftbar gemacht werden können.

Begründung der Strafanzeige:

Der Bundeskanzler trägt als Regierungschef die oberste Verantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands. Seine Entscheidungen und politischen Handlungen haben direkten Einfluss auf die Haltung Deutschlands im Nahostkonflikt.
Trotz der bekannten Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat der Bundeskanzler es unterlassen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Angriffe zu stoppen oder zumindest zu mildern. Die fortgesetzte Unterstützung, sei es durch politische Rückendeckung oder durch Genehmigung von Waffenlieferungen, stellt eine Beihilfe zu diesen Verbrechen dar.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung es versäumt, deutschen Staatsbürgern im Gazastreifen ausreichenden Schutz zu bieten, obwohl deren Leben akut gefährdet ist. Dieses Unterlassen ist als Verletzung der Amtspflichten und als Beitrag zu den begangenen Verbrechen zu werten.
Die Bundesregierung macht sich somit durch ihre Waffenlieferungen und politische Unterstützung mitschuldig an den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und trägt zur Fortsetzung der humanitären Katastrophe bei.

Forderung:

Ich fordere die Generalstaatsanwaltschaft auf, die vorliegenden Vorwürfe eingehend zu prüfen, unverzüglich Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Es ist unerlässlich, dass Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, um der internationalen Rechtsordnung und dem Schutz der Menschenrechte Geltung zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Selina Pfister
Kreisvorsitzende der Linken Aschaffenburg-Miltenberg

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