Nach den aktuellen Auswertungen der mikrobiologischen Proben sowie den vorliegenden Werten hinsichtlich des wirksamen Chlorgehaltes in den betroffenen Ortsnetzen am Sonntag, den 30. September 2018, wurde das Abkochgebot für die Gemeinden Hettstadt und Höchberg sofort aufgehoben. Auch für die Gemeinden Leinach und Waldbüttelbrunn konnte Entwarnung gegeben werden. Am Montag, den 1. Oktober konnte für 10 weitere Gemeinden Entwarnung gegeben werden.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen für die Gemeinden Holzkirchhausen (Landkreis Würzburg) und Retzbach im Landkreis Main-Spessart
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen für die Gemeinden
Das Abkochgebot für die noch betroffenen Gemeinden kann erst bei konstantem Vorliegen eines ausreichenden Chlorgehaltes sowie konstant unauffälligen mikrobiologischen Befunden aufgehoben werden.