Di., 07.12.2021 , 14:26 Uhr

Testpflicht in Bayern – Kommt sie in Kitas und geht sie nach Booster-Impfung?

2G-plus-Regel nach Booster-Impfung überfällig?

Die 2G-plus-Regel ist mittlerweile an der Tagesordnung, zum Beispiel für die Teilnahme an Veranstaltungen. Geimpfte müssen sich dann zusätzlich auf Corona testen lassen. In drei Bundesländern – Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg – gilt bereits, dass geboosterte Menschen von einer solchen Testpflicht befreit sind. Auch Bayern will diese Möglichkeit nun prüfen lassen – das kündigte der Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Montag an. Mecklenburg-Vorpommern befasst sich ebenfalls gerade mit einer möglichen Befreiung von der Testpflicht nach der Booster-Impfung.

Beschlossene Testpflicht in Kitas in der Diskussion

Von einer Booster-Impfung sind die Kinder in den bayerischen Kindertagesstätten weit entfernt. Sie sind oft zu jung, um sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. In Bayern will man die Kleinen deshalb regelmäßig getestet wissen. Heute kam das bayerische Kabinett wieder zusammen, um über die Corona-Lage im Freistaat zu beraten, auch die letzte Woche verkündete Testpflicht an Kitas wurde in diesem Rahmen diskutiert. Mitte November hatte das bayerische Kabinett beschlossen, dass es an Kitas drei mal wöchentlich Testangebote geben soll.

Die Frage nach der Umsetzung ist vorerst geklärt – oder doch nicht?

Nun steht fest: Bayerische Kita-Kinder müssen ab dem ersten Geburtstag dreimal wöchentlich auf Corona getestet werden. Die Maßnahme greift ab dem 10. Januar. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann spricht von einer „Test-Nachweispflicht“. Die Testungen können von einer offiziellen Teststelle oder von den Eltern zu Hause durchgeführt werden, zum Beispiel mit einem Laientest. Die Eltern sollen hierfür die benötigten Selbsttests wie gehabt über Berechtigungsscheine erhalten, die in Apotheken eingelöst werden können. Für genesene und geimpfte Kinder entfällt die verpflichtende Testung. Wenn die Einrichtung die Möglichkeit bietet, können die Kinder auch via PCR-Pooltest in den Kitas getestet werden – diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht überall. Wenn diese Option jedoch nur zwei Mal wöchentlich besteht, ist laut Herrmann montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erforderlich. Mehr ist zum Ablauf der Testungen noch nicht bekannt – die konkrete Umsetzung bleibt offen.

Kritik von GEW und evKita

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert den Zeitplan der bayerischen Staatsregierung im Hinblick auf die Testungen in Kitas. Prinzipiell befürwortet die GEW den Schritt, er komme aber viel zu spät. Die Gewerkschaft fordert schon seit dem Frühsommer Lolli-Tests für die Einrichtungen. In der vierten Corona-Welle hat es laut Robert-Koch-Institut wieder einige Corona-Ausbrüche in Kindertagesstätten gegeben. Auch der Evangelische Kita-Verband (evKita) übt Kritik – vor allem an der Ausgestaltung der Maßnahme. Die evKita-Vorständnin für Bldung und Soziales, Christiane Münderlein zeigte sich entsetzt. Sie befürchte, dass die so ausgestaltete Test-Nachweispflicht Konflikte in die Einrichtungen trägt. Die derzeitige Lösung halte sie für sehr lückenhaft.

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