Do., 15.12.2022 , 10:45 Uhr

Tödlichen Brückensprung in Wörth - Angeklagter teilweise geständig

Im Februar starb ein junger Mann nach einem Sprung von einer Brücke in den Main bei Wörth. Doch die Staatsanwaltschaft glaubt, dass er nicht freiwillig gesprungen ist. Ein heute 35-jähriger Bekannter soll das Opfer verletzt, bedrängt und zum Sprung gezwungen haben. Vor Gericht räumte er nun manches davon ein. 

Teilgeständnis im Brückensprung-Prozess

Im Mordprozess um den tödlichen Sprung eines 30-Jährigen in den Main hat der Angeklagte die Tat nun teilweise gestanden. Durch seinen Verteidiger ließ der heute 35-jährige erklären, dass er das Opfer im Februar getroffen, ihn gegen den Kehlkopf geschlagen und zum Eintauchen in den Main gebracht hat. Allerdings sei das Opfer nur bis zur Brust im Wasser gewesen.

Den Tod habe er erst später realisiert

Außerdem sei der Sprung die Idee des Opfers gewesen, um damit Geschehnisse zwischen den beiden in der Vergangenheit auszuräumen. Beide kannten sich von einem gemeinsamen Aufenthalt in einer Jugendvollzugsanstalt seit 2007. Der Angeklagte bestreitet, das Opfer zu dem Sprung von der Brücke bei Wörth am Main gezwungen zu haben. Er habe nicht daran geglaubt, dass der 30-jährige wirklich springe und den Sprung deshalb gefilmt. Dass sein Bekannter aufgrund des Sprungs starb, will er erst später realisiert haben.

Urteil im Brückensprung-Prozess noch vor Weihnachten

Dem heute 35-jährigen wird Mord in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen. Das Motiv für den Mord sei Rache gewesen. Deshalb soll er das Opfer geschlagen, in den eiskalten Main gedrängt und schließlich auch zum tödlichen Brückensprung gezwungen haben. Die Ermittler müssen dies allerdings auch vor Gericht beweisen können. Der Prozess, der seit November läuft, soll laut Landgericht noch vor Weihnachten mit einem Urteil zu Ende gehen.

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