Anfang des Jahres kam es zu einem tödlichen Querschläger während einer Jagd bei Volkach (Landkreis Kitzingen), bei der ein 78-jähriger Jäger zu Tode kam. Nun hat das Gericht einen Strafbefehl gegen einen jüngeren Jagdkollegen erlassen.
Das Amtsgericht Kitzingen hat gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 33-Jährigen, der am Unglückstag gemeinsam mit dem Opfer auf Jagd war.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den 33-Jährigen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro beantragt. Der ergangene Strafbefehl war am Dienstag noch nicht rechtskräftig – das wird er erst, wenn der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch einlegt.
Der heute 33-Jährige war am 6. Januar 2022 zeitgleich mit dem 78-jährigen Opfer auf Jagd. Ein aus seiner Waffe abgefeuertes Projektil soll auf dem gefrorenen Boden abgeprallt und den 78-jährigen Jäger getroffen haben. Der Mann starb durch den Schuss auf seinem Hochsitz und wurde später von einigen Jagdkollegen aufgefunden.
Die Anklage wirft dem 33-jährigen Beschuldigten vor, er hätte in die Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der 33-Jährige habe gewusst, dass ihm der 78-Jährige sehr nah war.