Zwei Gleisarbeiter wurden 2020 von einem Zug erfasst und getötet – Am Mittwoch beginnt der Prozessauftakt zur Klärung, ob ein 29-Jähriger Schuld an dem Unfall trägt, da er seiner Aufsichtspflicht damals nicht nachgekommen ist.
Am 2. März muss sich ein 29-Jähriger vor dem Aschaffenburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seiner Arbeit als Sicherheitsaufsichtskraft nicht nachgekommen zu sein. Für den Prozess ist lediglich ein Verhandlungstag angesetzt; ein Urteil könnte also noch am gleichen Tag erfolgen.
Wegen Bauarbeiten für den Bahnverkehrs zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff hätten die Zuggleise im September 2020 gesperrt werden müssen – das passierte jedoch nicht. Der Angeklagte soll zeitweise nicht auf seiner Position am Gleis gestanden haben, um die Gleisarbeiter vor dem kommenden Zug zu warnen. Außerdem soll er sich auch mit seinem Mobiltelefon abgelenkt haben.
Am 1. September 2020 geschah das Zugunglück, das den beiden Gleisarbeitern im Alter von 22 und 34 Jahren das Leben kostete. Der Zug war mit 86 Stundenkilometern unterwegs, als er die beiden Männer erfasste und tötete.