Die Corona-Pandemie hat die Tourismus-Branche schwer getroffen. Zwei Lockdowns und extreme Zugangsbeschränkungen in der Vergangenheit stellen die Betreiber von Bädern und Thermen vor massive finanzielle Probleme. Trotz allem drohen Umsatzsteuer-Nachzahlungen von über zehn Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2021.
Der Bayerische Heilbäderverband (BHV) hat nach seiner Frühjahrstagung in Bad Brückenau eine Resolution verabschiedet. Damit wollen die 48 bayerischen Heilbäder und Kurorte an die Politik appellieren und auf ihre Problematik aufmerksam machen. Die Vertreter des Verbandes fordern von der Bayerischen Staatsregierung, dringend weitere Initiativen über die Länder und den Bundesrat zu ergreifen.
Der Geschäftsführer der Franken-Therme in Bad Königshofen, Herr Angermüller, sieht die Resolution als Notbremse: „Wir haben also nicht nur mit Rückzahlungen, sondern auch mit massiven Umsatzausfällen zu kämpfen. Jetzt kommen noch die steigenden Energiepreise hinzu – das geht von der Belastung nicht mehr lange.“
Neben den Steuer-Nachzahlungen wird vom BHV eine grundsätzliche Reform des Umsatzsteuer- Rechts gefordert. Die Begründung: Investitionen seien notwendig, um die Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort zu halten oder zu erlangen. Das Prädikat steht im Gesundheitstourismus als ein Gütesiegel für hohe Qualität und Fachkompetenz. Heilbäder und Kurorte seien auf dieses Gütesiegen angewiesen.
Laut BHV stehen bayerische Heilbäder und Kurorte für eine Brutto-Wertschöpfung von 5 Milliarden Euro und 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Jede vierte touristische Übernachtung im Freistaat findet in einem Heilbad oder Kurort statt. Der Gesundheitstourismus sei deshalb ein starker Pfeiler in der Wirtschaft und im Tourismus – eine Stellung, die durch die Umsatz-Regelung massiv bedroht sei.
Der BHV erklärt, dass der Bundesfinanzhof 2017 entschieden hatte, dass Kurortgemeinden für Investitionen in Einrichtungen, die nicht nur für Kurgäste, sondern öffentlich zugänglich sind, entgegen bis dahin geltender Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Am 18. Januar 2021 wurde dieses Urteil umgesetzt. Nach ersten Schätzungen liegen die daraus resultierenden Nachzahlungen bei mehr als zehn Millionen Euro.