Am heutigen Mittwoch wird der Berufungsprozess um den Unfalltod von Theresa Stahl vor dem Landgericht fortgesetzt – noch heute könnte das Urteil gegen den Hauptangeklagten fallen. Bereits am Montag hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Berufungen gegen zwei der vier Angeklagten und gleichzeitig Mitfahrer zurückgezogen – gestern dann die Berufung gegen den Beifahrer. Damit sind drei der vier Urteile aus erster Instanz nun rechtskräftig. Die jungen Männer wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen in Höhe von 1.000€, 1.500€ und 2.000€ verurteilt.
Der hauptangeklagte Fahrer muss sich weiterhin vor Gericht verantworten und die drei zuvor ebenfalls Angeklagten nun als Zeugen aussagen – für sie gilt das Schweigerecht nicht mehr. Ihre bisher getätigten Zeugenaussagen stimmen im Wesentlichen mit den Äußerungen überein, die sie als Beschuldigte bereits verlauten ließen: sie hätten keine Erinnerung, warum sie nach dem Weinfest betrunken in das Auto gestiegen sind und niemand habe den Fahrer dazu aufgefordert, Theresa umzufahren.
In erster Instanz war der Fahrer wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000€ und einem dreijährigen Fahrverbot verurteilt. Nun stehen die Richter vor der Entscheidung: war es doch fahrlässige Tötung? Diese Entscheidung und damit ein rechtskräftiges Urteil gegen den Hauptangeklagten könnte heute Nachmittag fallen.