Im Eisenheim-Prozess um die getötete Theresa Stahl hatte ein Zeuge bei den damaligen Verhandlungen versucht, das Gericht hinters Licht zu führen. Der junge Mann hatte ausgesagt, erst im Jahr 2019 – zwei Jahre nach dem Unfall – von der Tat erfahren zu haben. Im März wurde der heute 25-Jährige wegen Falschaussage angeklagt. Nun folgte ein Urteil.
2017 ereignete sich der tragische Unfall, bei dem ein betrunkener Fahranfänger die 20-jährige Theresa Stahl überfuhr und flüchtete. Der jetzt Verurteilte hatte damals im Prozess gegen den Unfallfahrer als Zeuge ausgesagt und behauptet, dass er erst 2019 erfahren habe, dass der Angeklagte an dem Unfall beteiligt gewesen sei.
Eine weitere Zeugin hatte jedoch für Zweifel an dieser Behauptung gesorgt. Sie gab an, dass der andere Zeuge schon 2017 auf einer Party detailliert über den Unfall geredet hatte. Die Staatsanwaltschaft vermutete damals schon eine bewusste Falschaussage des heute 25-Jährigen. Staatsanwalt Ingo Krist ließ daraufhin das Handy des jungen Mannes sicherstellen und leitete ein Verfahren wegen Falschaussage in die Wege.
Das Gericht sieht den Vorwurf nun als erwiesen an und verurteilte den 25-Jährigen einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.