Nach den Vorwürfen wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses und Weitergabe unberechtigter Informationen in seiner Funktion als Polizeibeamter wurde der AFD-Abgeordnete Richard Gaupner am Mittwoch vom Schweinfurter Amtsgericht freigesprochen. Der Bayerische Landtag hatte die Immunität Graupners im Dezember 2020 aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 58-Jährigen eine Geldstrafe von 21.600 Euro wegen der Missachtung von Dienstgeheimnissen in den Jahren 2017 und 2018. In beiden Fällen wurde Gaupner vorgeworfen, polizeiliche Informationen an einen unbefugten Bekannten weitergegeben zu haben.
Laut dem Vorsitzenden Richter sei dem 58-Jährigen in allen Fällen nicht nachzuweisen, dass die vertraulichen Informationen durch Ihn nach Außen gelangt waren. Die Kosten für das Verfahren zahlt die Staatskasse.