Mi, 19.07.2017 , 19:21 Uhr

Urteil: Ermäßigte Geldstrafe für Unfallverursacherin

Das Amtsgericht Würzburg hat heute Mittag eine 33-Jährige aus dem Landkreis Würzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Oktober vergangenen Jahres hatte sie einen schweren Unfall auf der Staatsstraße 2300 bei Margetshöchheim verursacht, an dessen Folgen ein 10 Monate altes Mädchen gestorben ist. Sie muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt 3.000 Euro, zahlen. Mit dem Einspruch gegen einen früheren Strafbefehl hat sie eine Ermäßigung von insgesamt 1.800 Euro erreicht. Mit dem Einspruch wollte die 33-Jährige eigentlich auch den Schuldspruch anfechten. Ihr Pflichtverteidiger sah keine Fahrlässigkeit gegeben. Der Richter wiedersprach dem und wies darauf hin, dass die Schuldfrage in einem weiteren Prozess mit Sachverständigen, Zeugen und den Eltern des getöteten Kindes geklärt werden müsste. Bei dem Unfall im vergangenen Oktober wurden außerdem das Schweizer Paar, die Unfallfahrerin selbst sowie die vier Kinder, die im Unfallwagen saßen, unterschiedlich schwer verletzt. Knapp 100 Rettungskräfte waren an der Unfallstelle im Einsatz.

Amtsgericht Würzburg Geldstrafe Gericht Prozess Unfall Würzburg
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