Das frühere Kurhotel „Fürstenhof“ und das benachbarte „Schweizerhaus“ – in Zusammenhang mit diesen beiden Immobilien soll Karl Heinz Laudenbach in seiner Amtszeit als Bad Kissinger Oberbürgermeister 434.000 Euro kassiert haben. So lautete bei Prozessbeginn der Vorwurf der Anklage. Demnach erhielt Laudenbach das Geld dafür, dass er die beiden Häuser an einen russischen Investor vermittelte.
Vorteilsannahme nennen das die Juristen, aber genau die bestritt Laudenbach bisher bei seinem Prozess vor dem Würzburger Landgericht. Sie ihm nachzuweisen, war auch nicht leicht, ohne Geständnis wären wohl noch einige Verhandlungstermine anberaumt worden. Jetzt aber wurde kurzer Prozess gemacht – Nach einer Steuerhinterziehung zeigte sich Laudenbach am Vormittag auch in diesem – zweiten – Anklagepunkt geständig.
Für diesen Fall hatte das Gericht – nach Gesprächen mit allen relevanten Prozessbeteiligten – eine Haftstrafe von mindestens zweieinhalb und höchstens drei Jahren in Aussicht gestellt. Am Nachmittag dann das Urteil: zwei Jahre und acht Monate Haft für Karl Heinz Laudenbach. Ein Jahr Untersuchungshaft hat dieser bereits hinter sich. Ersttäter müssen oft nur zwei Drittel der Haftstrafe verbüßen. Laudenbach könnte also schon bald wieder ein freier Mann sein. Vor Gericht sagte er in seinem letzten Wort: „Ich bin froh, dass es vorbei ist“.