Mi., 27.07.2022 , 11:40 Uhr

Urteil im Würzburger Messerstecher-Prozess gefallen - Unterbringung in Psychiatrie

Unbefristet in Psychiatrie

Das Urteil im Würzburger Messerstecher-Prozess ist gefallen: Der Beschuldigte wird auf unbefristete Zeit in einer geschlossenen Abteilung einer forensischen Klinik untergebracht. Nach 15 Verhandlungstagen sprach der vorsitzende Richter Thomas Schuster am gestrigen Dienstag das Urteil, im Saal herrschte während der Urteilsverkündung neben absoluter Stille auch tiefe Betroffenheit.

Schuldunfähig zum Tatzeitpunkt

Zwei Gutachter gelangen nach verschiedenen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Abdirahman J. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Der Somalier leide an einer paranoiden Schizophrenie und hätte während der Tat Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihn dazu getrieben hätten, so viele Menschen wie möglich zu töten. Der Somalier gab außerdem an, sich vom Geheimdienst verfolgt zu fühlen.

„Das vielleicht schärfste Schwert im Strafrecht“

Der Richter Thomas Schuster sprach davon, dass das Urteil wohl „das vielleicht schärfste Schwert im Strafrecht“ sei, weil der Täter in „absoluter Ungewissheit“ wäre, wann Lockerungen in Sicht seien. Außerdem gab der Richter an, dass es aber Jahre dauern würde, bis man überhaupt über Lockerungen nachdenken würde. Die übrigen Bedingungen in der Psychiatrie würden sich von denen eines Gefängnisses kaum unterscheiden, so Thomas Schuster. Solange der Somalier weiterhin an der Erkrankung leidet, ist es Freilassung komplett ausgeschlossen.

Folgenschwere Tat am 25. Juni 2021

Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten Mord an drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren sowie versuchten Mord in sechs Fällen, versuchter Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche und schwere Körperverletzung. Die folgenschwere Tat ereignete sich am Abend des 25. Juni 2021. Damals griff Abdirahman J. mehrere Menschen mit einem Küchenmesser an und stach auf sie ein. Weil er – nach Einschätzungen der Gutachter – im Wahn handelte und schuldunfähig sei, folgte eine Antragsschrift zu einem sogenannten Sicherungsverfahren.

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