Mainfranken. Wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ hat das Polizeipräsidium Unterfranken gegen eine Polizeivollzugsbeamtin ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Das Polizeipräsidium Unterfranken hat von der Einwohnermeldebehörde, die für den Wohnsitzt der Beamtin zuständig ist, die Mitteilung erhalten, dass die Frau Mitte Oktober 2015 einen „Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt hat. Aus dem Antrag, z.B. hinsichtlich ihres Geburtsstaates, ihrer Staatsangehörigkeit oder der genannten Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1913, ergab sich der Verdacht, dass die Beamtin der Gesinnung bzw. dem Gedankengut der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ nahe steht. Da für Polizeibeamte eine besondere Verpflichtung zur Verfassungs- und Gesetzestreue gilt und sie Waffenträgerin ist, wurde durch das Polizeipräsidium Unterfranken ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen die Beamtin, die in der Vergangenheit diesbezüglich noch nicht auffällig geworden war, dauern noch an.