Di., 07.02.2023 , 16:51 Uhr

Vereinsamung in Pflegeheimen – Abschaffung von Corona-Maßnahmen gefordert

Corona-Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen – Ursprünglich waren sie zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen gedacht, heute richten sie jedoch großen Schaden an. Träger von Pflegeeinrichtungen fordern daher die sofortige Abschaffung der Regelungen.

Masken- und Testpflicht für Besucher

Die Corona-Situation hat sich in Deutschland weitgehend entspannt. In Pflegeeinrichtungen wie Altenheimen gilt jedoch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht sowie eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher. Bei einer Pflegekonferenz des Landkreises Würzburg, an der sämtliche Träger von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten teilnahmen, waren sich alle einig: Die noch immer geltenden Corona-Maßnahmen führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Leben der Pflegebedürftigen. Eva von Vietinghoff-Scheel vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg erklärt die Konsequenz: „Es finden immer noch viele zu wenige Besuche statt, wodurch eine soziale Vereinsamung stattfindet. Die immensen negativen Folgen, die bei Kindern und Jugendlichen zwischenzeitlich anerkannt wurden, werden bei der älteren Bevölkerung immer noch ignoriert.“

Schutzmaßnahmen bergen Risiken

Die an der Pflegekonferenz teilnehmenden Träger stimmten in dieser Ansicht überein und fordern gemeinsam die sofortige Abschaffung aller Corona-Maßnahmen und die Anerkennung der Eigenverantwortlichkeit im Zuhause der zu Pflegenden. Laut Pressemitteilung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg hat auch der Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 die Risiken des Corona-Schutzmaßnahmen erkannt.

Wenig genutzt: Ausnahme von der Maskenpflicht

Wie in der Pressemeldung erklärt, müssen laut Bundesinfektionsschutzgesetz Personen, die gehörlos oder schwerhörig sind, keine Maske tragen. Gleiches gilt für Personen, die mit Gehörlosen bzw. Schwerhörigen kommunizieren sowie deren Begleitpersonen. Da nahezu alle Pflegebedürftige bezüglich ihres Gehörs eingeschränkt seine, könnte man hier auf das Tragen von Masken verpflichten. Das Kommunalunternehmen fordert Pflegende und Besucher dazu auf, diese gesetzliche Ausnahme zu nutzen.

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