Do., 08.01.2015 , 10:43 Uhr

Vermeintlicher Tankbetrüger auf A 3 gestellt - Fahrer augenscheinlich unter Drogeneinfluss

Kleinlangheim, Lkr. Kitzingen. Wohl nicht wie geplant verlaufen ist die Reise eines Ehepaars und seines Bekannten, die sich auf dem Weg von Amsterdam nach Georgien befanden. Nach knapp 600 von den rund 4.000 Kilometern wurde die Fahrt auf der A 3 jäh unterbrochen. In der Nacht zum Donnerstag haben Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried das Fahrzeug mit den drei Insassen gestoppt, da der Fahrer eine Tankrechnung nicht beglichen hatte. Außerdem hatten sie den Verdacht, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand und beim Mitfahrer fanden sie eine geringe Menge Rauschgift.

Gegen 01:00 Uhr legten die Reisenden eine Pause an der Rastanlage Haidt-Süd ein und befüllten den Tank ihres Opels mit Benzin im Wert von rund 30 Euro. Der 34-jährige Fahrer wollte nach Aussage des Tankwarts bargeldlos die Tankrechnung zahlen. Doch keine seiner drei Kreditkarten funktionierte und er ging unverrichteter Dinge wieder zurück zu seinem Fahrzeug, einem Opel Astra mit niederländischem Kennzeichen. In einem unbeobachteten Augenblick machte er sich dann in Richtung Nürnberg aus dem Staub. Der Tankwart verständigte daraufhin die Autobahnpolizei, die das gesuchte Fahrzeug an der Rastanlage Steigerwald aus dem Verkehr ziehen konnte.

Auf die unbezahlte Rechnung angesprochen, beteuerte der Mann am Steuer gegenüber den Ordnungshütern, den Betrag angeblich später begleichen zu wollen. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten bei ihm drogentypische Auffälligkeiten und führten einen Test durch. Dieser wies auf den Konsum von Cannabisprodukten hin. Der Mann räumte auch ein, in Holland Marihuana geraucht zu haben. Eine Blutentnahme folgte.

Auch sein ein Jahr älterer Mitfahrer gab an, Rauschgift konsumiert zu haben. Er hatte noch ein Tütchen mit etwas Marihuana bei sich, das sichergestellt wurde.

Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts des Tankbetrugs und einer Fahrt unter Drogeneinfluss ermittelt. Gegen den Mitfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die Weiterfahrt wurde für mehrere Stunden unterbunden und durfte erst fortgesetzt werden, nachdem die berauschende Wirkung abgeklungen und der Fahrer wieder vollständig fahrtüchtig war.

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