Do, 26.03.2020 , 19:56 Uhr

Versicherungsschutz für Sportvereine und Sportfachverbände - BLSV-Infos

+++ BLSV-Update zur Corona-Pandemie +++

Versicherungsschutz für Sportvereine und Sportfachverbände

Das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte in Vereinen, und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine und überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitgliedern der Hausgemeinschaften. Die ARAG-Sportversicherung begleitet die Sportvereine und in dieser herausfordernden Zeit.

 „Als Partner des Sports und des BLSV stehen wir natürlich gerade auch in solchen Zeiten den Sportvereinen zur Seite. Wir bieten den Mitgliedern Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Online-Sportangeboten des eigenen Vereins sowie für Vereinsaktivitäten im Rahmen des sozialen Engagements,“ unterstreicht Christian Vogée, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.

Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für alle Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrages. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadensersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Hinweis: Der gesamte Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen im BLSV). Sofern besonders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz auch für Anschlussorganisationen und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung. Zu besseren Lesbarkeit wird in dieser Pressemitteilung  von „Vereinen“ gesprochen.

Soziales Engagement der Vereine: Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

 Organisation des Vereinsbetriebes: Organisatorische Zusammenkünfte über die digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands- oder Abteilungssitzung.

 Sport für Vereinsmitglieder: Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. per Stream – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme: Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.

 Tätigkeiten auf der Vereinsanlage: Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

 Abgeschlossene Reiseversicherungen: Sollte eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen worden sein, die nicht stattfindet, bittet die ARAG hierzu um Nachricht. Nicht mehr benötigte Verträge werden aufgehoben, Versicherungsprämien werden unkompliziert erstattet.

 Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag: Die persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Anfragen sind bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zu stellen (bitte
E-Mailadresse und/oder Telefonnummer als Kontaktdaten nennen).

Das Versicherungsbüro des Bayerischen Landes-Sportverband e.V. mit allen Kontaktdaten ist auf www.ARAG-Sport.de zu finden. Dort gibt es alle Informationen zum Sportversicherungsvertrag.

Wie viele andere arbeiten auch die Mitarbeiter des Versicherungsbüros beim BLSV vorerst im Home Office. Hier die direkten Ansprechpartner im Überblick (gültig während der Home Office-Zeit):

Trotz Krise fit bleiben – entweder an der frischen Luft oder zuhause!

Neben den wichtigen Hinweisen zur Sportversicherung gilt der bereits vom BLSV an alle Sportbegeisterten in Bayern gerichtete Appell natürlich weiterhin: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nach wie vor möglich – allerdings nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Darüber hinaus stellt der BLSV auf seinen Social Media-Kanälen alternative Sport-Aktivitäten vor, mit denen man sich zuhause fit halten kann. Dazu gehören z.B. Clips des BLSV-Kooperationspartners Bayerischer Rundfunk, der gemeinsam mit dem ehemaligen Spitzensportler Felix Neureuther das Bewegungsprogramm „Fit mit Felix“ durchführt, und viele weitere Übungen für zuhause. Der BLSV wird die Beiträge in seinen sozialen Medien regelmäßig einbinden und damit eine Möglichkeit schaffen, täglich Sport treiben zu können.

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