Di, 16.08.2016 , 19:58 Uhr

Verurteilung nach Mord in psychiatrischer Klinik

LOHR AM MAIN, LKR. MAIN-SPESSART: Nachdem ein 28-Jähriger seinen Mitbewohner vermutlich wegen zu lauten Schnarchens getötet hatte, wies ihn das Würzburger Landgericht am Dienstag erneut in die Psychiatrie ein. Im März 2014 soll der Angeklagte in der Rupert-Mayer-Klinik für forensische Psychiatrie in Lohr am Main seinen 78-jährigen Mitbewohner mit einer Decke erstickt haben. Angeblich, weil der Mitbewohner dem 28-Jährigen zu laut schnarchte. Das Gericht in Würzburg sah die Tat zwar als erwiesen an, konnte den Angeklagten mangels Schuldfähigkeit aber nicht wegen Totschlags verurteilen. Auch zu einer Verurteilung wegen Mordes kam es nicht, unter anderem, weil es bei der Vernehmung durch die Polizei zu Fehlern gekommen sein soll. So soll der psychisch Kranke nicht ausreichend über seine Rechte informiert worden sein, außerdem hätte bei der Vernehmung ein Betreuer gefehlt. Der Angeklagte sitzt bereits seit 2007 wegen Brandstiftung in der Psychiatrie. Das Gericht entschied nun, dass zu dem bestehenden Maßregelvollzug wegen Brandstiftung ein zusätzlicher, wegen Totschlag, hinzukommt. So wird sich die Dauer seiner psychiatrischen Behandlung verlängern.

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