Do., 07.10.2021 , 09:03 Uhr

VGH entscheidet - Ausgangssperre war nicht rechtmäßig

Verstoß gegen das „Übermaßverbot“

Die strengen Ausgangsbeschränkungen zu Beginn der Pandemie 2020 stellten einen Verstoß gegen das „Übermaßverbot“ dar und waren deshalb unzulässig – das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Damals durften wir die eigenen vier Wände nur „bei Vorliegen triftiger Gründe“ verlassen – das sahen die Richter nun als unverhältnismäßig an, insbesondere weil der Freistaat über die gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern zu weit hinausging – so die Ansicht des Senats.

Möglichst geringe Einschränkung der Grundrechte

Die Richter erklärten weiterhin, dass beim Vorliegen „von mehreren gleich geeigneten Mitteln“ dasjenige ausgewählt werden muss, welches die Grundrechte am wenigsten einschränke – der Freistaat hatte sich dagegen auch in diesem Fall für die schärfere Maßnahme entschieden.

Der Freistaat Bayern prüft nun eine mögliche Revision.
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