Geflügelschauen im Landkreis Würzburg müssen aufgrund der aktuellen Vogelgrippe-Gefahr verboten werden. Das ordnete das Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz an. Zusätzlich gilt weiterhin die Stallpflicht.
Ansteckung bei Menschen:
Bisher hat sich an dem für Vögel oft tödlichen Influenzavirus H5N8, welcher seit einigen Jahren bekannt ist, weltweit noch kein Mensch angesteckt. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine Übertragung des Erregers H5N8 auf den Menschen über infizierte Lebensmittel theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Es gibt bisher keine Belege für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren. In jedem Fall sollten aber bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten die allgemeinen Hygieneregeln befolgt werden.
Auffinden von toten Vögeln:
Wer im Landkreis Würzburg einen kranken oder verendeten Wasservogel, Greifvogel, Krähenvogel, Hühnervogel oder eine Möwe findet, sollte unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und den Fund an die zuständige Veterinärbehörde (Veterinäramt am Landratsamt Würzburg, Tel. 0931 8003-681; vetamt@lra-wue.bayern.de), die jeweilige Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft oder an die örtliche Feuerwehr melden. Auch der direkte Kontakt von Haustieren mit verendet aufgefundenen Wildvögeln sollte wenn möglich vermieden werden.
Die Kommunen und Feuerwehren im Landkreis Würzburg wurden durch das Landratsamt Würzburg bzw. den Kreisbrandrat über das entsprechende Vorgehen bei einem Vogelfund informiert. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Meldungen über entsprechende Vogelfunde, die Bergung verendeter Wildvögel sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen.