Drei Monate nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland sind die hierzu landesweit ergriffenen Maßnahmen, wie Stallpflicht und das Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel, nach wie vor nötig. Bei weiteren Wildvögeln im Landkreis Würzburg wurde eine Infizierung mit dem Vogelgrippe-Virus Influenza-A-Virus H5N8 diagnostiziert. Unter anderem ein Schwan, aufgefunden am Mainufer in Zell, und ein Bussard aus Ochsenfurt sind vom Geflügelgrippevirus betroffen. Hierbei besteht die Gefahr einer Übertragung in die Nutzgeflügelhaltungen. Das Veterinäramt Würzburg bittet deshalb alle Geflügelhalter die Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten.