Der aktuelle Volksbegehrensbericht aus München zeigt: Bayern ist der Spitzenreiter bei der Anzahl der direktdemokratischen Verfahren. 2016 wurden im Freistaat 51 Verfahren von den Bürgern ausgelöst. Zum Volksentscheid kommt es allerdings nur sehr selten. Hamburg hat Bayern in den durchgeführten Volksentscheiden schon überholt. Das liegt an den hohen Hürden im Freistaat. Eine freie Unterschriftensammlung ist in Bayern beim Volksbegehren bespielsweise untersagt.Die Sammelfrist ist zudem auf zwei Wochen beschränkt. Die Regelungen sollten deutlich verbessert und anwendungsfreundlicher gestaltet werden, um die Verfahren zu erleichtern.