Anfang Mai ist es so weit: Dann inspizieren Erhebungsbeauftragte Wohnhäuser und Klingelschilder in Unterfranken. Es ist die erste Volkszählung seit elf Jahren in Bayern, wobei über zwei Millionen Personen befragt werden. Im Landkreis Würzburg müssen sich rund 12.000 Menschen auf eine Befragung gefasst machen. Wer interviewt wird, wird nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Fragebogen, wovon es zwei verschiedene Arten gibt. Beim „Ziel 1-Fragebogen“ werden nur Eckdaten wie Name, Geschlecht oder Familienstand erfasst. Beim zeitaufwändigeren „Ziel 2-Fragebogen“ müssen die Bürger auch Fragen etwa nach dem Beruf oder Bildungsstand beantworten.
Wichtig zu wissen für Bürgerinnen und Bürger, die ein „Erstankündigungsschreiben“ im Briefkasten finden: Die Teilnahme am Zensus 22 ist verpflichtend. Der zuständige Erhebungsbeauftragte wird dann einen Termin mit dem jeweiligen Bürger ausmachen, der wahrzunehmen ist. Zwar kann der Termin einmal verschoben werden, wird allerdings zwei Mal der Termin verpasst, dann muss sich der jeweilige Bürger auf eine Mahnung gefasst machen. Dabei können Strafen von bis zu 500 Euro drohen.