Mi., 06.12.2023 , 16:55 Uhr

Vorsicht vor falschen Gewinnversprechen - Wie Betrüger Sie am Telefon, per E-Mail oder Post abzocken wollen

Da viele Menschen oft auf Betrugsmaschen hereinfallen, hat die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes einen Beitrag veröffentlicht, der auf ihrer Website die häufigsten Maschen und Tipps zum Schutz vor ihnen erklärt.

„Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ Das ist eine Nachricht, die jeder gerne hört. Doch wenn man sie per Telefon, E-Mail oder Post erhält, sollte man auf der Hut sein. Denn dahinter könnte sich eine betrügerische Masche mit falschen Gewinnversprechen verbergen. So ist seit dem Jahr 2010 beispielsweise die Zahl der Strafanzeigen wegen telefonischer Gewinnversprechen bundesweit gestiegen. In Einzelfällen kann es sich zudem um Schadensummen im fünfstelligen Bereich handeln.

Täter geben sich als Anwälte aus

Oftmals melden sich wie schon erwähnt, die Betrüger per Telefon oder E-Mail bei ihren Opfern und behaupten diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder einen anderen Sachwert gewonnen. Der einzige Haken bei der Sache ist, dass der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden kann. Die Anrufer haben oftmals eine gute Gesprächstechnik und klingen glaubwürdig. So täuschen sie zum Beispiel ihre Opfer, indem sie behaupten, im Namen von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen. Anschließend geben sie ihnen eine Rückrufnummer für das weitere Vorgehen ihres „Gewinns“.

Glaubwürdige Nummern können täuschen

Um diese Methode noch glaubwürdiger wirken zu lassen, nutzen die Täter für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ihnen erlaubt, auf dem Display der Telefone ihrer Opfer eine falsche Nummer zu zeigen, wie die Nummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei. Darauffolgend schicken die Täter ihre Opfer unter anderem zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig Summen von mehreren hundert bis über tausend Euro – per Bargeldtransfer zu überweisen.
Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul).

Drohung bei Misstrauen

Lässt sich das Opfer nicht so leicht täuschen oder schöpft man verdacht, üben die Täter massiv Druck aus und drohen zum Beispiel mit einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiteres Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist verloren.

Mehr Information über Verhaltenstipps und weitere Betrugsbeispiele erläutert die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf ihrer Internetseite.

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