Do., 21.11.2024 , 08:48 Uhr

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht!

Die Bundestagswahl 2025 findet voraussichtlich bereits am Sonntag, 23.02.2025 statt. Die Städte und Gemeinden müssen also innerhalb kürzester Zeit die Wahl vorbereiten und rechtssicher durchführen. Ein Kraftakt, bei dem Bürgerinnen und Bürger mithelfen können: als Wahlhelfer!

Wer kann Wahlhelfer oder Wahlhelferin sein?

Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, die deutsche Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz in Deutschland. Man kann nicht nur am eigenen Wohnsitz Wahlhelfer sein, sondern auch in anderen Städten oder Gemeinden.

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend findet die Auszählung der Stimmzettel statt. Bei der Briefwahl treffen sich die Wahlhelfer zur Vorbereitung der Briefwahlauszählung am Nachmittag des Wahltages.

Warum Wahlhelfer?

Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Dabei bilden Wahlen das Fundament unseres demokratischen Staatswesens. Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen.

Wie wird man Wahlhelfer?

Wer das Ehrenamt des Wahlhelfers oder der Wahlhelferin ausüben möchte, meldet sich bei seiner Stadt oder Gemeinde, bzw. im Rathaus des Ortes, an dem das Wahlhelfer-Amt ausgeübt werden soll. In Würzburg ist das zum Beispiel der unter den Telefonnummern  0931/37-3584, 0931/37-2680, 0931/37-2689 oder per e-mail unter https://www.wuerzburg.de/wahlhelfer möglich.

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