Aufgrund der erhöhten Verbraucherpreise hat die Bundesregierung im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die nicht mit leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Insgesamt 1,8 Milliarden Euro hat die Bundesregierung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds dazu bereitgestellt.
Laut Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf sei die Antragsstellung unbürokratisch und digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich – das Angebot steht seit dem 15. Mai bereit. Wer beispielsweise keinen Internetzugang hat, kann einen Vertreter bitten, den Antrag zu stellen. Für die Antragstellung wird unter anderem ein ELSTER-Zertifikat benötigt. In Bayern entscheidet eine Rechtsanwaltsgesellschaft über die Anträge. Antragsberechtigt sind die Betreiber einer Heizungsanlage („Feuerstätte“).
Die maximal mögliche Entlastung pro Privathaushalt beträgt 2.000 Euro. Wer sich seine Härtefallhilfe schon im Vorfeld berechnen lassen möchte, kann den Härtefallhilfe-Rechner auf der Website des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales nutzen. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Informationen zu diversen Fragen. Bei Problemen steht künftig auch eine Hotline bereit, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zu erreichen ist.
Der Link zur Homepage des Staatsministeriums: