Ab dem 1. Juli 2019 wird der Freistaat keine Soforthilfe mehr für Hochwasseropfer zur Verfügung stellen. Das Argument der Regierung: Es soll nicht bewusst auf eine eigene private Absicherung über die Elementarschadenversicherung verzichtet werden. Die Elementarschadenversicherung übernimmt die Kosten bei Naturgewalten im und am Haus und kann nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Für Schäden am Inventar greift die Hausratsversicherung.