Mi, 23.06.2021 , 08:42 Uhr

Weitere Erleichterungen im Sportbetrieb - Stehplätze für Zuschauer freigegeben

Künftig sind 10 Zuschauer ohne feste Sitzplatzzuweisung bei Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern bei Spielen auf Sportplätzen im Outdoorbereich erlaubt. Dies ergibt sich aus einer erneuten Novellierung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, auf die der BLSV in zahlreichen Gesprächen mit der Staatsregierung gedrungen hatte. Damit sind jetzt auch stehende Zuschauer erlaubt – eine weitere Erleichterung.

 Wie die Bayerische Staatsregierung heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgab, sind bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. 100 davon dürfen allerdings ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden – die übrigen nur als feste Sitzplätze. Dies stellt einen ersten Einstieg in diesem Bereich dar und kann inzidenzabhängig weiterentwickelt werden.

 Jörg Ammon: „Wichtiger Einstieg zur Rückkehr in den Vor-Corona-Sportbetrieb“

„Wir waren zunächst sehr froh, dass aufgrund der sinkenden Inzidenzen und zunehmenden Impfungen die Corona-Regelungen durch die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats weiter gelockert wurden und wieder deutlich mehr Sport möglich ist“, sagt der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), Jörg Ammon. „Schon vor der neuen Verordnung und dann erneut beim Entwurf des Rahmenkonzeptes Sport haben wir allerdings darauf hingewiesen, dass eine Regelungslücke für die Vereine bestand, die keine Sitzmöglichkeiten für Zuschauer haben. Dass nun durch die neuen Beschlüsse draußen bis zu 100 stehende Zuschauer unter Wahrung der Abstandsregelungen zugelassen sind, hat die Staatsregierung im Sinne der Vereine, der Sportlerinnen und Sportler sowie der Fachverbände mit einem ersten Einstieg in diesem Bereich reagiert. Wir hoffen, dass nun zeitnah weitere Schritte folgen. Darüber hinaus muss jetzt auch die Maskenpflicht auf Sportstätten im Outdoorbereich aufgegeben werden, so wie es in der Schule ja bereits umgesetzt wird.“

Appell an Kommunen: Sport im öffentlichen Raum zulassen

Einen weiteren Aufruf richtet BLSV-Präsident Jörg Ammon darüber hinaus an die Kommunen: „Wichtig ist weiter, dass Sport auch im öffentlichen Raum genehmigt und zugelassen wird. Dies ist derzeit bei vielen Sportevents wie etwa Lauf- und Triathlon-Veranstaltungen noch nicht möglich. Wir appellieren daher an die Kommunen, dies zu ändern.“

Mehr Infos und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

 

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