Mehrere Jahre lang soll ein Vater seine junge Tochter laut Medienberichten sexuell missbraucht haben – die Beschuldigungen habe der Angeklagte bestätigt. Der Prozess vor dem Aschaffenburger Landgericht war damit schnell vorüber – die Schäden, die die Tochter davonträgt, dauern an.
Die Eltern des Opfers sind getrennt, das Mädchen lebt bei seiner Mutter. In den Ferien oder am Wochenende ist sie zu Besuch bei ihrem Vater: Hier beginnt der Missbrauch als sie gerade einmal acht Jahre alt ist. Mit den Jahren realisiert sie, was ihr heute 42-jähriger Vater mit ihr macht. Kurz vor ihrem 14. Geburtstag hält das Mädchen es dann nicht mehr aus, vertraut sich seiner Mutter an und erstattet Anzeige gegen den eigenen Vater.
Über seinen Verteidiger gibt der 42-Jährige alles zu: Fast sechs Jahre lang hat er seine Tochter missbraucht – begonnen hat es, als sie zarte acht Jahre alt war. Wenn sie sich seinen sexuellen Wünschen widersetzte, schlug er sie. Damit war der Gerichtsprozess innerhalb eines Tages vorüber. Das Urteil für den Mann lautet sieben Jahre Haft.
Der Angeklagte schweigt an diesem Tag, überlässt seinem Verteidiger vorwiegend das Reden. Dieser erklärt, dass es dem 42-Jährigen sehr leid tue. Dass er sich früh bereit erklärt habe, alles zu gestehen, damit seine Tochter nicht aussagen müsse. Sein Mandat habe selbst gesagt, dass er seine Tochter zum Sexobjekt degradiert habe: „Er hatte ein schlechtes Gewissen, aber die Lust war stärker.“
Vor Gericht muss das Mädchen an diesem Tag nicht erscheinen. Ihre Aussage bei der Polizei wird im Prozess als Videoaufnahme abgespielt. Darin erklärt sie, dass sie ihren Vater liebe und an die schönen Dinge mit ihm denken wolle, das Schlimme aber nicht vergessen könne.
Als der Missbrauch begann, habe der Vater ihr mit Ärger gedroht, wenn sie der Mama etwas erzählen würde. „Ich habe es nicht verstanden, aber ich fand es von Grund auf eklig“, soll sie erklärt haben. Als sie mit den Jahren älter wurde und begann zu begreifen, dass das, was ihr Vater mit ihr machte, nicht richtig ist, setzte sie sich zur Wehr. Ihr Vater schlug darauf zu – mehrfach am Tag, um sie gefügig zu machen.
Einem Gutachter zufolge soll der Angeklagte voll schuldfähig sein – untersuchen ließ er sich aber nicht. Der Gutachter soll jedoch von einer multiplen Störung der Sexualpräferenz gesprochen haben, die dringen therapeutisch behandelt werden solle. Dies solle in der Haft geschehen. Das Urteil von sieben Jahren Haft ist noch nicht rechtskräftig, wird es wohl aber bald werden.