Do., 06.03.2025 , 11:07 Uhr

Wiederaufnahme des Cold Case Maria Köhler aus dem Juli 1984 - Öffentlichkeitsfahndung nach Nazmi G.

Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hat in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an der 19-jährigen Maria Köhler aus dem Jahr 1984 wieder aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird mit einem Haftbefehl international nach dem mittlerweile 65-jährigen und dringend tatverdächtigen Nazmi G. gefahndet. Polizei und Staatsanwaltschaft hoffen insbesondere auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Tötungsdelikt im Juli 1984

Am 30. Juli 1984 erschien die damals 19-jährige Krankenschwesterschülerin Maria Köhler nicht zu ihrem Dienst im Städtischen Aschaffenburger Krankenhaus. Sie wurde zwei Tage später durch ihre Vorgesetzte leblos in ihrem Zimmer im Schwesternwohnheim in der Lamprechtstraße aufgefunden. Auf Grund der Gesamtumstände war schnell klar, dass Maria Köhler gewaltsam zu Tode gekommen ist.

Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hat noch vor Ort in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen und umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Nach den ersten Befragungen und Vernehmungen im Umfeld der Verstorbenen richtete sich der Tatverdacht schnell gegen deren ehemaligen Lebensgefährten.

Tatverdächtiger flüchtete ins Ausland

Im Zuge der Fahndung nach dem damals 25-jährigen Nazmi G. stellte sich heraus, dass sich dieser bereits am Tag nach der Tat in die Türkei abgesetzt hat. Durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde in der Folge über das Amtsgericht ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen beantragt. Trotz internationaler Fahndung, umfangreicher kriminalpolizeilicher Maßnahmen und Kontaktaufnahmen mit nationalen und internationalen Ermittlungsstellen konnte der Tatverdächtige bis zum heutigen Tag nicht festgenommen werden.

„Mord verjährt in Deutschland nicht und auch ein Haftbefehl hat kein „Verfallsdatum“. Wenn seine Voraussetzungen – ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund – weiterhin vorliegen, kann er selbst nach 40 Jahren noch Grundlage für Fahndungsmaßnahmen und für die Festnahme des Täters sein. Dabei ist im vorliegenden Fall die Fahndung nicht auf das Inland beschränkt, sondern erfolgt international.“, so Jürgen Bundschuh, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.

Wiederaufnahme der Ermittlungen

Wie auch in anderen ungeklärten Mordfällen üblich wurde auch die Akte in diesem Fall nie vollständig geschlossen und immer wieder hinsichtlich neuer Ermittlungsansätze überprüft. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hat nun in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. Im Zuge dessen haben die Altfallermittler bereits eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen durchgeführt und mehrere Asservate hinsichtlich neuer Untersuchungsmöglichkeiten überprüft und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch hinsichtlich des aktuellen Aufenthaltsortes des Tatverdächtigen wurden umfangreiche und intensive Ermittlungen angestoßen. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sich wieder in Deutschland befinden könnte.

„Bei der Wiederaufnahme eines „Cold Case“ ist es uns stets wichtig, im Vorfeld mit den Hinterbliebenen zu sprechen und sie auf die Ereignisse vorzubereiten. Sowohl vor, während als auch nach Bearbeitung von Altfällen stehen wir daher mit den Angehörigen in engem Kontakt. Mit der Wiederaufnahme des Falles Maria Köhler erhoffen wir uns die Festnahme des Beschuldigten, damit wir endlich Gerechtigkeit walten lassen können.“, so Markus Schlemmer, Leiter der Kriminalpolizei Aschaffenburg.

Fahndungsaufruf in Aktenzeichen XY am 5. März

Der Fall Maria Köhler war am Mittwoch Teil der Aktenzeichen XY-Sondersendung. Hierdurch erhoffen sich die Ermittler weitere Hinweise aus der Bevölkerung zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen und richten die folgenden Fragen an mögliche Zeugen:

Belohnung von 10.000 Euro

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat das Bayer. Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Hinweise werden vertraulich behandelt und können auch in türkischer und arabischer Sprache mitgeteilt werden.

Zeugen werden gebeten, sich über die kostenfreie Hinweisnummer, Tel. 0800/1011611, oder per E-Mail unter cold-case-maria@polizei.bayern.de an die Kriminalpolizei Aschaffenburg zu wenden. Hinweise werden auch persönlich auf allen Dienststellen der Polizei in Bayern entgegengenommen.

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