„Das Gericht beginnt beim Hause Gottes.“ So heißt es im Ersten Petrusbrief (1Petr 4,17). Das heißt: Das Gericht beginnt bei der Kirche selbst. So beginnt Bischof Dr. Franz Jung sein Statement zur MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Kirche. Die katholische Kirche steht stark in der Kritik. Über lange Jahre wurden Kinder und Jugendliche, die sich in die Obhut der Gemeinden begeben haben, sexuell missbraucht. Nun müsse man sich der Vergangenheit stellen, fordert der Bischof. Die Geschichte des Missbrauchs in den deutschen Bistümern ist eine Geschichte folgenschwerer Fehleinschätzungen und folgenschweren Fehlverhaltens.
Folgenschwerer Fehleinschätzungen deshalb, weil es zunächst darum ging, die Beschuldigten, die Täter zu schützen und den Schutz der Täter vor den Schutz der Betroffenen zu stellen, indem man diese versetzte, ohne darauf hinzuweisen, was vorgefallen war und so weitere Taten begünstigte. Das hatte zur Folge, dass man das, was dort geschehen ist im Missbrauch, oftmals bagatellisierte und nicht als das benannte, was es ist: nämlich ein Verbrechen, eine Straftat an den Seelen von Kindern und Jugendlichen.
Das Bistum Würzburg will nun alles möglich machen, um den Missbrauch im Raum der Kirche zu unterbinden. Es wird in Zukunft genauestens auf die Auswahl des Personals geachtet und deren Hintergründe beachtet. Priestern und zölibatär lebenden Menschen im Raum der Kirche soll zudem geholfen werden, sich immer und immer wieder mit der gewählten Lebensform und mit der eigenen Sexualität auseinanderzusetzen. „Die zölibatäre Lebensform ist nicht einmal gewählt, sondern bedarf immer wieder neu der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität“ so der Bischof.
Der Kirche geht es nun darum, das verlorengegangene Vertrauen der Christen und aller Menschen wiederzugewinnen. Das ist aber nur mögliche, wenn man sich seiner Vergangenheit stellt und diese vollständig aufarbeitet.
Generalvikar Thomas Keßler hat einen Überblick zur Aktenlage, zur Aktendurchsicht und zur Analyse im Bistum Würzburg gegeben. Demnach umfasst die Studie insgesamt sieben Teilprojekte. 1118 Personalakten und weitere einschlägige Datensammlungen wurden nach entsprechenden Hinweisen auf sexuelle Missbrauchsdaten untersucht und durchgesehen.
Die Erhebungen aus der Untersuchung der Personalakten im Zeitraum 2000 bis 2015, des Geheimarchivs im Zeitraum 1946 bis 2015 und der Anträge auf Anerkennung des Leids erbrachten zutage, dass 62 Kleriker des Missbrauchs beschuldigt wurden. Die Untersuchungen der oben genannten Akten belegten weiter, dass 157 Personen von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Das bedeutet, dass einzelne Kleriker auch von mehreren Betroffenen beschuldigt wurden.
Bei den 62 beschuldigten Klerikern der vergangenen Jahrzehnte handelt es sich um 48 Priester der Diözese Würzburg, elf Ordenspriester mit Gestellungsverträgen bei der Diözese und zwei Diakone. Ein beschuldigter Kleriker war namentlich nicht bekannt, weshalb er hier nicht zugeordnet werden kann. Das durchschnittliche Alter der Kleriker bei der Ersttat lag bei ca. 40 Jahren. Der Zeitraum der erfassten Taten reicht von 1943 bis 2015.
Bei 17 Beschuldigten war in den Akten dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Vorgehen wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war. Deutlich höher war die Zahl der Strafanzeigen: In 28 Fällen kam es zur Strafanzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Zwölf Fälle wurden laut Aktendokumentation an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben.