Zu drei Jahren Haft wurde ein 40-jähriger Würzburger verurteilt, der im Juni vergangenen Jahres auf den Kopf eines Anderen eingetreten hat. Der Wohnsitzlose war ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt. Verurteilt wurde er aber wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht hatte Zweifel daran, ob der 40-Jährige zum Tatzeitpunkt die Schwere seines Handelns erkannt hat. Er stand unter dem Einfluss von Alkohol, Schmerzmitteln sowie Methadon. Deshalb wurde auch die Unterbringung in einer Entzugsanstalt angeordnet.