Papst Franziskus hat den altersbedingten Amtsverzicht von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (75) mit Wirkung vom 18. September 2017, 12 Uhr, angenommen. Das teilte der Vatikanische Pressesaal am Montag, 18. September, in Rom mit. Bischof Hofmann hatte bereits vor Vollendung seines 75. Lebensjahres gemäß dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche dem Papst seinen altersbedingten Amtsverzicht angeboten. Mit der Entscheidung des Papstes ist der Bischöfliche Stuhl von Würzburg vakant. Erloschen ist auch die Amtsvollmacht von Generalvikar Thomas Keßler (62), da die Aufgabe des Generalvikars aufs Engste mit dem Bischof verbunden ist.
Nach der Annahme des Amtsverzichts von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann geht die Leitung der Diözese Würzburg bis zur Wahl eines Diözesanadministrators auf Weihbischof Ulrich Boom über. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz hat dann das Würzburger Domkapitel einen Diözesanadministrator zu wählen, der die Diözese Würzburg bis zur Amtsübernahme durch den neuen Bischof leitet. Die Wahl des Diözesanadministrators bedarf keiner Bestätigung von Rom. Nach dem Recht der lateinischen Kirche kann für die Aufgabe des Diözesanadministrators nur jemand gültig bestellt werden, der Priester ist, mindestens 35 Jahre alt ist und sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet. Er ist verpflichtet, in der Diözese zu residieren und die Messe für das Gottesvolk der Diözese Würzburg zu feiern. Der Diözesanadministrator darf keine Grundsatzentscheidungen treffen, die im Bistum langfristige Änderungen bedeuten und damit den Nachfolger von Bischof Hofmann binden würden. Das Kirchenrecht schreibt: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Zur Unterstützung seiner Leitungstätigkeit kann der Diözesanadministrator einen Ständigen Vertreter berufen.