Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Demonstration „Gegen das Vergessen: 16. März 1945 Gedenkt Eurer Toten“ einer freien rechten Kameradschaft ist zulässig. Die Stadt Würzburg legt gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel mehr ein. Das heißt, die Demonstration am 15. März findet wie geplant statt. Das Verwaltungsgericht ist im Gegensatz zur Stadt der Ansicht, dass der 16. März kein Gedenktag an nationalsozialistische Gewalt darstellt. Das Gericht erkennt damit dem 16. März der Stadt Würzburg im Vergleich zu regionalen Gedenktagen anderer Städte keinen Sonderstatus zu.
Der Demonstrationsweg wird am Sonntag, 15. März 2015, zwischen 16 und 20 Uhr von der Auftaktkundgebung am Kaiserplatz über die Bahnhofstraße zur Wallgasse gehen, wo eine Zwischenkundgebung geplant ist. Im Anschluss wird der Weg über die Neutorstraße, Heinestraße, Bahnhofstraße zum Kaiserplatz gehen, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird. Die Stadt Würzburg appelliert im Vorfeld an alle Versammlungsteilnehmer und mögliche Gegendemonstranten sich friedlich zu verhalten.