Bis heute konnte die Wählervereinigung Würzburg 21 Einspruch gegen die Entscheidung des Wahlausschusses einlegen. Der Wahlausschuss hatte den gemeinsamen Listenvorschlag „Würzburg21/DIE LINKE“ abgelehnt, dagegen hat die Gruppierung Würzburg sich rechtlich zur Wehr gesetzt.