Die Corona-Pandemie im Landkreis Würzburg jährt sich heute: Am 5. März 2020 wurden dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg die ersten lokalen Corona-Infektionen bestätigt. Beim Treffen der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3. März 2021 wurden weitere umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, unter anderem die Überbrückungshilfe III. Der Würzburger Landrat Thomas Eberth ermutigt betroffene Unternehmer*innen und Soloselbständige, die Überbrückungshilfe jetzt zu beantragen. Denn der Landkreis lebe von der Vielfalt der Unternehmen und der künstlerischen Angebote. Anträge auf Überbrückungshilfe III können bis 31. August 2021 gestellt werden. Die Förderung kann von Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen beantragt werden. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Unternehmen, die November- und / oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt. Weitergehende Infos zur Antragstellung sind unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu finden.