Etwas mehr als ein halbes Jahr liegt die Würzburger Messerattacke am Barbarossaplatz mittlerweile zurück. Seit Monaten ist der Beschuldigte nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Anfang kommenden Jahres will die Generalstaatsanwaltschaft München die dauerhafte Unterbringung des Somaliers in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragen. Laut seinem Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer ist sich der Somalier seiner Tat bewusst, in einer Vernehmung vor wenigen Wochen habe er sie bedauert. Der Rechtsanwalt rechnet mit einem höchst emotionalen Verfahren, welches aller Voraussicht nach als Sicherungsverfahren, möglicherweise am Landgericht Würzburg, stattfinden wird.
Die zentrale Frage ist, ob der Täter schuldfähig war. Zwei unabhängig voneinander wirkende Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Bei einem solchen wohl daraus folgenden Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie. Dafür reicht die Generalstaatsanwaltschaft München eine Antragsschrift ein – statt wie bei normalen Strafverfahren eine Anklage. Die Rede ist dann nicht von einem Angeklagten, sondern von einem Beschuldigten. Wenn das Verfahren tatsächlich dazu führt, dass der Täter nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch verurteilt wird, müssten externe Gutachter den in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebrachten Täter laut einem Sprecher der Würzburger Landgerichts in regelmäßigen Abständen untersuchen. Solange er weiterhin psychisch erkrankt sei und als gefährlich eingeschätzt werde, sei eine Freilassung keine Option.
Die Verhandlung findet wohl vor einer Schwurgerichtskammer statt. Wegen der zu erwartenden hohen Zahl an Beteiligten, interessierten Medienvertretern und Zuschauern geht Hanjo Schrepfer davon aus, dass der Prozess wegen der engen räumlichen Bedingungen im Landgericht Würzburg ausgelagert werden muss. Letzten Endes entscheidet der Kammervorsitzende mit der Justizverwaltung, wo das Verfahren verhandelt wird – zum Beispiel in einer großen Würzburger Veranstaltungshalle. Laut einem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gilt es jedoch als sehr wahrscheinlich, dass die Verhandlungen in der Domstadt stattfinden werden. Diese Entscheidung werde wohl in den nächsten Wochen fallen. Auch sei es sehr gut möglich, dass dem Somalier schon 2022 der Prozess gemacht wird.
Am 25. Juni 2021 hatte ein vermutlich 32 Jahre alter Somalier scheinbar wahllos auf Passanten eingestochen. Dabei kamen drei Frauen ums Leben, weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Bislang gibt es laut der Generalstaatsanwaltschaft München keine Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter. Der Verdacht kurz nach der Attacke, der Täter könnte aus terroristischen Gründen oder religiösen Überzeugungen gehandelt haben, hat sich bisher nicht erhärtet. Laut toxikologischem Gutachten hatte der mutmaßliche Täter vor der Tat keinen Alkohol und auch keine Drogen konsumiert.