Fr., 24.02.2017 , 11:56 Uhr

Zehn Benimmregeln für die Taxifahrt an Fasching!

Wenn in der fünften Jahreszeit die Narren los sind, ist das nicht für jeden spaßig. Vor allem Taxifahrern fällt es oft gar nicht so leicht, die Freude der Feiernden zu teilen. Die Taxibestell-App „mytaxi“ hat deshalb Antworten auf zehn Fragen zusammengestellt, die Narren und Taxifahrern helfen, friedlich durch die Karnevalszeit zu kommen.

  1. Umziehen im Taxi? Solange es für den Taxifahrer ok ist, spricht nichts dagegen.
  2. Wer bestimmt die Musik im Taxi? Der Ton macht die Musik! Wenn man den Fahrer höflich darum bittet, einen bestimmten Sender einzustellen, wird der Wunsch in der Regel erfüllt. Das gilt übrigens auch andersrum. Auch der Fahrgast darf den Fahrer bitten, andere Musik einzustellen.
  3. Dürfen Taxifahrer Fahrgäste mit zu hohem Alkoholpegel ablehnen? Taxiunternehmer und -fahrer haben laut BOKraft eine Beförderungspflicht. Sie können eine Beförderung jedoch ablehnen, wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellt. Ob der Taxifahrer die Partygäste im angetrunkenen Zustand mitnimmt oder nicht, liegt im Ermessen des Fahrers.
  4. Darf der Taxifahrer einen Fahrgast während der Fahrt aussetzen? Grundsätzlich erlischt die Beförderungspflicht, wenn der Fahrgast z.B. offensichtlich nicht zahlungsfähig ist. Doch aussetzen kann der Fahrer einen Gast nicht überall. Es muss ein Ort sein, an dem er nicht gefährdet ist und von dem aus er ohne größere Probleme wieder weg kommt. Hinzu kommen Faktoren wie die Witterungsbedingungen sowie der Zustand des Fahrgastes.
  5. Wer zahlt die Reinigungskosten, falls sich der Fahrgast im Taxi übergibt? Im Falle des Falles zahlt die Reinigungskosten der betroffene Fahrgast. Verschmutzt ein Gast das Taxi, muss der ursprüngliche Zustand des Taxis wiederhergestellt werden.
  6. Setzt man sich neben den Fahrer oder auf die Rückbank? Der Fahrgast hat die freie Platzwahl. Fahrgäste mit außergewöhnlich großen Kostümen sollten aber besser die Rückbank wählen, um die Sicht des Fahrers nicht einzuschränken.
  7. Muss der Fahrer den Fahrgast bei allen Wetterbedingungen z.B. Glatteis bis zur Haustür fahren? Ja, die Beförderungspflicht gilt bei allen Wetterbedingungen.
  8. Wie viel Gepäck des Fahrgastes ist zumutbar?
    Handtaschen und Reisegepäck werden immer kostenlos befördert, so viel ist klar. Laut Gesetz muss das Taxi mindestens 50 Kilogramm Gepäck mitnehmen können. Ausgenommen sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss der Taxifahrer nicht mitnehmen.
  9. Wie viel Trinkgeld ist angemessen? In Deutschland gilt als Faustregel zum Trinkgeld: Man sollte, muss aber nicht. Denn bei uns sind die Bediengelder im Preis mit einkalkuliert. Einigkeit besteht aber darüber, dass es für gute Leistung auch ein gutes Trinkgeld geben sollte. Bei Taxifahrten sind im Allgemeinen rund 10% des Preises auf dem Taxameter üblich.
  10. Muss der Taxifahrer die vom Fahrgast vorgegebene Strecke fahren? Hat der Kunde dem Taxifahrer sein Fahrtziel mitgeteilt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, den kürzesten Weg dorthin zu wählen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich eine andere Strecke wünscht oder wenn ein anderer Weg preiswerter ist.
Benimmregeln Fasching Taxi

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