Am Amtsgericht Würzburg wurden die Inhaber von mehreren Hanf-Filialen in Würzburg und Schweinfurt wegen fahrlässigen Handelns mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Im Fokus steht ein Nutzhanf-Blütentee, der eine geringfügige Menge an Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser soll in den Hanf-Läden verkauft worden sein. Laut Gericht ist dieser grundsätzlich geeignet, um einen Rauschzustand herbeizuführen. Missbrauch könne deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Neben dem Hauptangeklagten, einem der Inhaber, wurde auch eine Mitinhaberin sowie ein Angestellter zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Höhe der verhängten Strafzahlungen bewegen sich im Rahmen von 1.200 Euro bis hin zu 13.200 Euro. Sowohl jener Inhaber als auch die Mitinhaberin wurden zudem wegen Beleidigung verurteilt. Der Inhaber wurde außerdem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe verurteilt. Verwarnungen sprach das Gericht für zwei ehemalige Ladeninhaber aus.