Mi., 21.09.2022 , 12:32 Uhr

Zum Gedenken an den 70. Geburtstag von Anneliese Michel - Sie wurde Opfer von 67-Exorzismen

Vom Teufel besessen – so wurde die am 21. September 1952 geborene Annelise Michel abgestempelt. Die Umstände bis zu ihrem Tod brachten ihren unterfränkischen Heimatort Klingenberg am Main, das Bistum Würzburg, sowie die katholische Kirche als Ganzes immer wieder in die Schlagzeilen. 

Im Alter von 23 Jahren gestorben:

Während ihres Abiturs und dem Pädagogik-Studium in Würzburg erlitt Anneliese Michel die ersten Krampfanfälle – laut Aschaffenburger und Würzburger Ärzten litt die Studentin an „Epilepsie“. Da die sehr gläubige und fromme Familie Michel die Diagnose nicht wahrhaben wollte, engagierten sie einen Pfarrer der helfen sollte. Ab da begann der wirkliche Leidensweg von Anneliese Michel. 

Wenn aus Epilepsie Dämonen werden:

Die Geistlichen hielten Anneliese Michel nicht für krank, sondern vom Teufel besessen und forderten aus diesem Grund beim Würzburger Bischof Josef Stangl eine kirchenrechtlich notwendige Beauftragung zum Exorzismus. Ohne sich ein eigenes Bild zu machen, ordnete der damalige Bischof Stangl am 16. September 1975 den sogenannten „großen Exorzismus“ an. Danach fanden mehrere Monate lang weitere Sitzungen im Elternhaus von Anneliese Michel statt. Dabei hielten sich die beiden Exorzisten nicht an das Diskretionsgebot und ließen ein Tonband-Gerät bei ihren Teufelsaustreibungen mitlaufen. 

67 Exorzismen und eine Unterernährung:

In den Monaten vor ihrem Tod haben zwei Priester insgesamt 67-mal den „großen Exorzismus“ an ihr vollzogen. Während dieser Sitzungen magerte die psychisch-kranke Frau immer mehr ab. Laut den Exorzisten ließ der Teufel in ihr sie nicht mehr essen – und so reagierten weder die Eltern, noch andere Beteiligten auf ihre extreme Unterernährung. Im Juli 1976 war es dann soweit: die 23-jährige Würzburger Studentin starb in Folge der Strapazen. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte die Eltern, wie auch die Exorzisten zu einer Bewährungsstrafe – die Anklage gegen den Bischof Stangl wurde fallengelassen. Die Eltern, sowohl auch die Exorzisten Renz und Alt wurden wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

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