Hilfe für Studierende – Weitere Überbrückungshilfen freigegeben
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am Freitag die Überbrückungshilfe für Studierende wieder eingesetzt. Anspruch auf diese Hilfe haben Studierende, die sich in einer akuten Notlage befinden, beispielsweise weil ihnen aufgrund der Corona-Pandemie Einkünfte wegbrechen. Möglich ist ein monatlicher Zuschuss von bis zu 500 Euro, die Hilfen bleiben vorerst bis zum Ende des Wintersemesters bestehen. Im Vergleich zur ersten Überbrückungshilfe im Frühjahr sind die Beantragung und die Prüfung des Anspruchs vereinfacht worden. Auch wird darauf hingewiesen, dass es dem BAföG und dem KfW-Studienkredit ebenfalls Erleichterungen gibt, wie etwa Zinsfreiheit im Jahr 2021.
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